Motorradreifen ab 2025

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  • Ab 2025 gilt eine neue Regelung, nach welcher der Reifenhersteller nicht mehr endgültig den Reifen mittels Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) freigibt, sondern den Reifen im Zweifelsfall eine Prüforganisation wie „Dekra“ oder dem TÜV gesondert abnimmt.

    Das Gesetz greift für alle Motorräder mit EU-Typgenehmigung – und damit so ziemlich jedem Motorrad im deutschen Straßenverkehr. Für Motorradfahrer bedeutet das, dass sich gegenwärtig und künftig auf mehr Zeitaufwand und Kosten einstellen müssen, da für eine Umbereifung am Motorrad immer eine Begutachtung und Abnahme durch eine Prüforganisation notwendig ist.

    Solange die neuen Reifen dieselben Parameter wie die in den Fahrzeugpapieren aufgeführte Bereifung haben, muss beim TÜV und Co. keine Einzelabnahme erfolgen. Notwendig wird die diese erst in dem Fall, wenn die neuen Reifeneigenschaften von den Fahrzeugschein-Vorgaben abweichen.

  • Das ist nicht neu, sondern gilt grundsätzlich ab 2020. Nur die bisherige "Schonfrist" für Reifen, die vor dem 31.12.2019 hergestellt wurden, läuft aus. Wer lieber mit frischer Ware unterwegs ist, musste bei Reifen, die danach hergestellt wurden (es gilt die DOT) im Falle einer Änderung des Reifenformats oder der Reifenbauart (bei Youngtimern ein Thema) auch bisher schon mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Prüfstelle, damit die das Papier für die Zulassungstelle abschreibt. Natürlich gegen Gebühr.