Nach Polizeikontrolle: Probleme mit LED-Heck Zulassung???

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  • Zum einen sehe ich nicht das der Freund und Helfer verunglimpft wurde. Allenfalls die Ahnungslosigkeit des Beamten, die er anscheinend selbst eingeräumt hat, wurde öffentlich gemacht.

    Ich bleibe auch bei meiner Meinung das 95 € Bußgeld für das Scheinwerfergitter zu hoch ist, siehe #122.

    Von den paar scheinbar "unfehlbaren" Beamten muss man sich nicht alles gefallen lassen.

    Der Unterschied zu einem erfahrenen Mopedfahrer liegt meiner Meinung nach darin, dass ich dem Beamten vor Ort die Lage erklärt hätte und gar nichts eingeräumt/zugegeben bzw. unterschrieben hätte.

    Einmal editiert, zuletzt von R2D2 (17. September 2024 um 14:28)

  • Vergebliche Liebesmühe, den Zeitaufwand und die Kosten hätte man sich auch getrost sparen können :bye

    Nein, finde ich nicht. Es geht hier auch um die persönliche Befriedigung. Mit seinem Besuch auf der Wache hat Patrick die Sache für sich zu einem Ende und ins Reine gebracht. Gut so.

    - Boxern seit 1987 -

  • Meine Einschätzung:

    • OWI bleibt in der Höhe wie irgendwann zugestellt. Man wird das der Beleuchtungsbeanstandung (Gitter) zuschreiben.

    • Entschuldigung (oder Dergleichen) kommt garantiert auch keine.

    Darauf würde ich sogar beinahe eine Tüte Gummibären gegen einen Kasten Oettinger wetten.

    (Der Verlierer muss das Oettinger trinken). ;)

    Wie bereits erwähnt, war der Verlauf vorhersehbar.

    Und als Betroffener würde ich mir sagen, das Ticket hätte ich wegen dem Gitter sowieso bekommen.

    Und über die ganze Sache Gras wachsen lassen.

    Ansonsten gilt bei der Exekutiven, wie bei allen anderen auch:

    Errare humanum est (sed in errare perseverare diabolicum).

    ;)

    <•> Königlich Bayerisch <•>

  • Immerhin haben wir bei der Gelegenheit etwas über die Zulassungsvorschriften der Motorradbeleuchtung gelernt und, anders als der halsstarrige Polizist, finde ich so einen Erkenntnisgewinn ganz nützlich.
    Gut, dass das Wetter vor ein paar Tagen einen Kurztrip nach Thüringen verhindert hat. Ich wäre doch glatt ahnungslos ohne das dort offenbar notwendige Paket ausgedruckter EU-Regelungen los- und womöglich in die Kontrollfalle gefahren.:saint:

  • Letztendlich stellt sich doch auch die Frage der Verhälnismäßigkeit.

    Eine Stunde warten für eine Ordnungswidrigkeit?

    Die Fakten sind bekannt. Alles Weitere schriftlich. Das Motorrad stillegen?

    Hexenjagd auf Motorradfahrer!

  • In der GS Gemeinde fahren Recht viele mit Plexiglas oder so einer orangenem Färbemaske überm Scheinwerfer. Sicher auch illegal, aber bis jetzt noch nichts gelesen

  • Forumskollege aus dem S-Boxer Forum hat heute berichtet, dass er diese Woche eine Mängelkarte von der Polizei bei einer allgemeinen

    Verkehrskontrolle erhalten hatte.

    Weil er die Sozius Sitzbankabdeckung montiert und dafür die Sozius Fußrasten seiner R1200s abmontiert hatte.

    Die Begründung für die Mängelkarte war dann; dass er bei Soziussitzbankabdeckung und fehlenden Sozius Fußrasten niemanden mehr

    mitnehmen kann und deswegen die Eintragung der maximalen Personenbeförderung für dieses Motorrad in Schein und Brief

    nicht auf > 1 < ändern ließ.


    Es muss im Lande offenbar alles in Ordnung sein, dass sie die Exekutive nun für sowas Zeit nehmen kann. :thumbup:

    PS.

    Mängelkarte ist ohne Bußgeld.

    <•> Königlich Bayerisch <•>

  • Mängelkarte ist ohne Bußgeld.

    Kenne ich anders. Mängelkarte dient zur Vorführung bei der Polizei, zur Kontrolle, ob der Mangel abgestellt wurde. Gezahlt habe ich trotzdem immer, und wenn es 5 Mark waren. Kann aber sein, daß sich das mittlerweile geändert hat, ist seit dem letzten Mal länger her

  • Hat die R1200S denn eine Zulassung für 1/2 Personen wie die nineT oder nur für 2?

    Dann hätte er sicher keine Mängelkarte bekommen. Habe das bei meiner S1000RR auch so gemacht, ist mal beim TÜV kommentiert worden, sie haben sie aber durchgewunken. Bei der Duc hat keiner was gesagt, kann sein, daß es da so eingetragen war, weiß ich nicht mehr

  • Moin,

    meiner bescheidenen Meinung nach darf davon ausgegangen werden, dass die Kontrollierenden in der Lage sind, Fahrzeugpapiere eindeutig lesen zu können.

    Wenn dann unter dem entsprechenden Punkt die Bemerkung *ww. 1* fehlt, dürfte die R 1200 S werksmäßig nur eine Zweipersonenzulassung haben.

    BlackStar

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Da der Staat das mit den vielbefahrenen Straßen aber kennt, ist man vor Wegelagerei nirgendwo sicher...

    ... schon klar, aber die Wahrscheinlichkeit, die Staatsangestellten zu treffen, sinkt markant und es lohnt sich für diese viel weniger...

  • Ich glaub, ich bin das letzte Mal 1983 mit meiner XJ650 angehalten worden und der Wachtmeister fragte mich, ob die 4-1 eingetragen ist. Ich hab ihm dann das 2te Endrohr auf der andere Seite gezeigt.....:lachen

  • Bei mir ist eine Verkehrskontrolle auch schon Jahrzehntelang her.

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH