Nach Polizeikontrolle: Probleme mit LED-Heck Zulassung???

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  • Wenn ein Tatbestand wie Erlöschen der Betriebserlaubnis nachgewiesen wurde, kannst Du von Glück reden, dass die Exekutive nicht

    die Weiterfahrt unterbunden hat, oder die Rückrüstung vor Ort, sofern die übel drauf sind.

    Das Mitführen des Original Rücklichtes mit identischer Kennzeichnung dürfte bei der Wiedervorführung helfen,

    den Brüdern ihre Haarspalterei vorzuführen.

    Trotzdem hast Du die Euro 70,- OWI und den Punkt in Flensburg an der Backe.

    <•> Königlich Bayerisch <•>

  • Wenn ein Tatbestand wie Erlöschen der Betriebserlaubnis nachgewiesen wurde, kannst Du von Glück reden, dass die Exekutive nicht

    die Weiterfahrt unterbunden hat, oder die Rückrüstung vor Ort, sofern die übel drauf sind.

    Das Mitführen des Original Rücklichtes mit identischer Kennzeichnung dürfte bei der Wiedervorführung helfen,

    den Brüdern ihre Haarspalterei vorzuführen.

    Trotzdem hast Du die Euro 70,- OWI und den Punkt in Flensburg an der Backe.


    Der vorherige Screenshot bezieht sich auf den Punkt „Fahren ohne Betriebserlaubnis (Beleuchtung)“, dementsprechend kein Punkt (so steht’s auch auf dem separaten Zettel von der Polizei) in Flensburg.


    Laut dem Screenshot und auch anderen Seiten sollten es jedoch nur 50euro sein, schauen wir einfach was rauskommt :denk

  • Wieder was gelernt.

    Vor Ort kriegt er Perso, FS und FZ, aber niemals eine Unterschrift. Keine Stellungnahme zu Sachverhalten, auch wenn er noch so um ein "verständnisvolles Gespräch" bettelt.

    Unter Strich ist es doch so: kann er es nachweisen ist es eh egal ob man dazu was sagt oder nicht, kann er es nicht nachweisen, wird es potentiell nur schlimmer "war das evtl. vorsätzlich?" (verdoppelt die Bußgelder soweit ich weiß) wenn man sich auf eine Diskussion einlässt.


    Das man sich aus was raus reden kann halte ich für ein altes Gerücht.

    Gruß Peter

    vorherige Motorräder: Honda XL500R, 2 x Yamaha XTZ 660 :toeff :freak, jetzt: R nineT E5 Urban GS 40 Years :mega

  • Vor Ort kann man nur eine Verwarnung bezahlen, wenn auch das nicht inzwischen umgestellt wurde. Bei einem Bußgeld kommt ein Schreiben der Bußgeldstelle. In dem steht dann, was einem vorgehalten wird, gegen welche Norm man verstoßen hat und wie sich der Gesamtbetrag zusammensetzt. In aller Regel kommt zum Bußgeld noch eine Verwaltungsgebühr hinzu. Das kann man dann prüfen (lassen) und sich entscheiden, ob man das Verfahren mit der Zahlung beendet oder in den Widerspruch und ggf. folgenden Rechtsweg gehen möchte. Da werden wir doch sicher auf dem Laufenden gehalten.:)
    Die Verpflichtung, den "ordnungsgemäßen" Zustand des Motorrads wieder herzustellen und das in der gesetzten Frist nahzuweisen, ist davon unberührt (Mängelkarte). Über das Gitter hat auch Patrick nicht diskutiert. Das wurde nachträglich angebracht und gehört eigentlich nicht an den Scheinwerfer. Fraglich war ja nur die Sache mit der Rücklichtkennzeichnung. Da würde ich einen Teufel tun und ein Ersatzteillager mitnehmen. Es reicht der Hinweis auf die ECE R50, einen Internetanschluss soll es mittlerweile auch bei der Polizei geben. Das "R" ist hier auch Teil der Prüfnormbezeichnung (regulation 50) und hat gar nichts mit dem "R" zu tun, das sonst für das Rücklicht (rearlight) analog zum "S" für stoplight auf dem Scheinwerferglas steht.

  • Dass das Gitter nicht legal ist, wusste er und hat es auch zugegeben.

    Also geht die Strafe mit ihm heim.

    Egal wie hoch sie ist.

    Es gibt auch keinen Grund zu heulen, selbst wenn es einen Punkt geben würde.

    Man hätte es ja nicht dran schrauben müssen, wenn man keine Strafe bezahlen oder einen Punkt riskieren möchte.

    Mit dem Rücklicht, könnten sie mich ganz ehrlich am A.... lecken.

    Ich würde da hin fahren, vorzeigen dass das Gitter ab ist und dem der das prüft, den Hinweis geben, dass die Kollegen falsch liegen und garnichts mit dahin schleppen.

    Dann sollen die das selbst prüfen.

    Was kann passieren?

    Du gibst den Hinweis, dass der Vorwurf falsch ist, er kann das selbst prüfen.

    Wenn er das auch anderst sieht, ist das sein Problem und nicht deins.

    Dann bleibt ihm nur, einen Mängelbericht zur Vorführung beim TÜV oder einem Gutachter auszustellen, der das prüft.

    Dann fährst du dahin, der bescheinigt dass das so OK ist und fertig.

    MAKE LIFE A RIDE

  • Vermutlich nur theoretisch ganz einfach.

    Wenn die Exekutive anderer Meinung ist, dann könnte bis zur finalen Eruierung der Faktenlage die Weiterfahrt untersagt werden.

    Denn gemäß deren Auffassung/Interpretation ist das Fahrzeug ja nicht i.O.

    Kann man riskieren, aber ich würde mich nicht drauf verlassen, dass es die mit Arschelecke gut sein lassen.

    Insbesondere, wenn der neue Herr Polizeimeister Kante vor dem Chef zeigen will.

    <•> Königlich Bayerisch <•>

  • Kardan06

    wenn z.B. das Rücklicht in das Verwarnungsgeld mit eingeflossen ist ist es faktisch falsch. Deswegen hätte mich einfach nur interessiert wie sich die 70 € zusammensetzen. Nur nebenbei, das die Betriebserlaubnis automatisch wegen dem Gitter erlischt wage ich zu bezweifeln § 19 Absatz 2 StVZO.

    Ist aber auch egal. Durch das Bezahlen vor Ort ist das Thema erledigt.

    Nicht umsonst weisen manche Hersteller umsichtig und vor allem rechtssicher darauf hin, dass die Scheinwerfergitter (oder auch Vorsatzscheiben) im Bereich der StVZO nicht zulässig sind. Manche gestalten daher die Gitter klappbar. Für den Offroad Einsatz zum Beispiel.

    Bei der Beleuchtung gilt keine mehr oder minder laxe Interpretation der Bestimmungen, sondern der Grundsatz: Was nicht explizit erlaubt ist, ist verboten. Mindestens im Bereich der StVZO.

    R nineT: Ich war einfach nicht in der Lage, ihr aus dem Wege zu geh'n!

  • Also kurzer Zwischenbericht, komme gerade von der Polizei zurück, die nebenbei erwähnt 25km weit entfernt ist.


    Der Kollege der gerade Schicht hatte, hat zugegeben, dass er von Motorrädern kein Plan hat und er es lieber den bewerten lässt, der die Mängelkarte ausgestellt hat. Blöd nur, dass der gerade nicht im Dienst war.


    Nun habe ich die Telefonnummer von dem Herren bekommen und werde mich mit ihm in Verbindung setzen, eins steht jedoch fest, nochmal fahre ich da nicht hin, da müssen sie schon selbst anrücken :kopfschuetteln

    Einmal editiert, zuletzt von Pase.89 (26. August 2024 um 18:30)

  • Nicht umsonst weisen manche Hersteller umsichtig und vor allem rechtssicher darauf hin, dass die Scheinwerfergitter (oder auch Vorsatzscheiben) im Bereich der StVZO nicht zulässig sind. Manche gestalten daher die Gitter klappbar. Für den Offroad Einsatz zum Beispiel.

    Bei der Beleuchtung gilt keine mehr oder minder laxe Interpretation der Bestimmungen, sondern der Grundsatz: Was nicht explizit erlaubt ist, ist verboten. Mindestens im Bereich der StVZO.

    Alles cool, war mir klar, dass es früher oder später zu einem Problem bzgl. des Gitters kommen kann, die 70 Euro sind am Ende verkraftbar.

  • Vermutlich nur theoretisch ganz einfach.

    Wenn die Exekutive anderer Meinung ist, dann könnte bis zur finalen Eruierung der Faktenlage die Weiterfahrt untersagt werden.

    Denn gemäß deren Auffassung/Interpretation ist das Fahrzeug ja nicht i.O.

    Kann man riskieren, aber ich würde mich nicht drauf verlassen, dass es die mit Arschelecke gut sein lassen.

    Insbesondere, wenn der neue Herr Polizeimeister Kante vor dem Chef zeigen will.


    Das Thema hatte ich 1 mal.

    Da haben sie die Eintragungen angezweifelt.

    Warum auch immer man meint, etwas das der TÜV-Ing. abgenommen hat, besser zu wissen.

    Er hat den Schlüssel und die Papiere von mir bekommen und ich ein Taxi genommen.

    Am nächsten Tag bin ich direkt zum Anwalt.

    Der hat gefragt, ob mein Moped wirklich i.O. ist.

    Dann hat er los gelegt.

    Von wegen ein Moped aus dem Verkehr ziehen, weil man meint.....

    Oder das kann Wochen dauern.....

    Das ging zz, dass ich mein Moped wieder hatte.

    Ich diskutiere nicht mit denen, oder rege mich auf.

    Wenn man sich nichts vorzuwerfen hat, klärt der Anwalt das sehr schnell.

    MAKE LIFE A RIDE

  • Hauptsache man bleibt nicht auf seinen Anwaltskosten sitzen

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Also kurzer Zwischenbericht, komme gerade von der Polizei zurück, die nebenbei erwähnt 25km weit entfernt ist.

    Wusstest du, dass du die Mängelkarte bei jedem TÜV oder Gutachter abstempeln lassen kannst und einfach mit der Post schicken?

    Oder als Variante 2, kannst du auch einfach zu deiner Dienststelle im Ort gehen, die sehen sich das an und die Karte geht dann mit der Hauspost zu der entsprechenden Dienststelle.

    Du musst da nicht extra hin fahren.

    Es sei denn, dass das die nächste Dienststelle in deinem Umkreis ist.

    MAKE LIFE A RIDE

  • Wusstest du, dass du die Mängelkarte bei jedem TÜV oder Gutachter abstempeln lassen kannst und einfach mit der Post schicken?

    Oder als Variante 2, kannst du auch einfach zu deiner Dienststelle im Ort gehen, die sehen sich das an und die Karte geht dann mit der Hauspost zu der entsprechenden Dienststelle.

    Du musst da nicht extra hin fahren.

    Es sei denn, dass das die nächste Dienststelle in deinem Umkreis ist.

    Jepp, steht sogar auf dem Mängelschein. Aber ob ich zur nächsten Dienststelle (25km) oder zum nächsten TÜV-Prüfer (20km) fahre, macht wenig Unterschied. Ich wollte lieber zur Polizei, weil ich denjenigen dann sagen kann, dass er (wie ich vermutet habe) falsch lag und zukünftig andere damit nicht reinreiten soll.

    Wäre eine kleine Genugtuung für mich.

  • Guten Morgen zusammen,


    Update Nr.2: Ich hatte heute früh den Polizist am Telefon, der sich nun mehr mit Motorrädern auskennt. Er hat zugegeben, dass die gestrige Situation nicht zufriedenstellend war und dass der Termin doch nochmal wiederholt werden sollte. Auf meine Aussage hin, dass ich meine Pflicht getan hätte und das Motorrad vorstellen wollte, kam nur, dass es egal ist und ich dennoch in der Verpflichtung stehe, die Beseitigung der Mängel absegnen zu lassen, ansonsten wird das Motorrad stillgelegt. Er versteht dass ich wütend bin, aber es wäre einfach so. Eine Möglichkeit, dass Sie mit Ihrem Auto zu mir kommen und das Motorrad bewerten, kommt für Ihn nicht in Betracht.

    Ich habe ihn auch während des Telefonats mitgeteilt, was mir im Detail vorgeworfen wird, was ich im Internet recherchiert habe und dass selbst das originale Rücklicht die selbe „50R“ Nummer trägt. Richtig verstanden hat er es meines Erachtens nicht und hat nur gesagt, dass Sie ausreichend geschult sind und Mängel sehen, wenn sie da sind.


    Das Ende vom Lied? Ich habe nun eine Verlängerung der Vorzeigefrist erhalten und werde die R9T nun genau der Person vorstellen, die die Mängel festgestellt hat. Um noch mehr Beweismaterial zu haben, werde ich mir jetzt vom TÜV etwas zusätzliches ausstellen lassen.

    Danach reize ich dieses Thema bis zum geht nicht mehr aus.

  • Passt ja ins "Deutschlandbild" :geht-klar
    Das würde ich jetzt auch bis zum Erbrechen ausreize.
    Wenn das jetzt alles Wasserdicht zu deinen Gunsten ausgeht würde ich auch noch ein Gespräch mit höherer Ebene anstreben und mal deine Zeitlichen Aufwendungen ansprechen.
    Viel Erfolg und immer schön berichten bitte.

    :bier

    Wenn Du Dich manchmal klein, nutzlos, beleidigt und depressiv fühlst, denke immer daran, Du warst mal das
    schnellste und erfolgreichste Spermium in
    Deiner Gruppe
    .

  • Verrückte Nummer. Ich glaub ich kram mal mein orig Rücklicht raus und mach mal ein paar Bilder. Dann hab ich es auf dem Tel schonmal dabei falls ich auf ähnlich geschultes Personal treffe.