Reflektoren und andere notwendige Verschandelungen

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  • Warum hast du denn hinten welche drangepappt?
    Im Gegensatz zu vorne sind hinten seitliche Reflektoren ein Kann, aber kein muß. Vorne sind diese aber verpflichtend - 700mm von der Aussenkante des Mopeds

    Ein Reflektor pro Seite ist Pflicht, wenn du die hinten ran machst brauchst du vorne keine.

  • Falsch….

    Lt. StVo ist ein Reflektor im vorderen Drittel des Mopeds in Gelb vorgeschrieben!!!

    Die StVo kümmert sich soweit ich weiß um andere Dinge, Vorfahrt etc...

    Die StVZO ist für unsere Mopeds nicht maßgeblich, sie gilt nur noch für ältere Fahrzeuge.

    Unsere Mopeds sind mit E-Zulassung.

    Es gibt da einige Vorschriften die anders sind.
    Der Abstand der hinteren Blinker nach STVZO 240mm nach E-Zulassung 180mm. Der vordere Abstand 320mm zu 240mm.
    Nach E-Zulassung muss das Abblendlicht bei laufendem Motor automatisch angehen, nach StVZO ist ein Lichtschalter in Ordnung.

    hier hab' ich die Vorschrift schon mal verlinkt, Seite eins in diesem Thread.

    Reflektoren und andere notwendige Verschandelungen

  • Noch ein Hinweis bzgl. der StVZO

    StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)

    Aktueller Rechtsstand: 26.11.2019

    Die Fassung der StVZO wurde zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 12.7.2021 I 3091 (Nr. 48). Dies ist textlich nachgewiesen, jedoch dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet.

    Bitte beachten Sie, dass die StVZO ständig überarbeitet wird, und viele Paragrafen auf andere Verordnungen umgelegt werden. Die Zukunft der StVZO ist somit ungewiss, da sie nach und nach aufgelöst wird. Wir bitten Sie daher, immer den aktuellen Stand zu überprüfen.

    Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen genießen nach § 5 Abs. 1 UrhG keinen urheberrechtlichen Schutz.

    siehe:

    StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) | StVZO.de
    Aktueller Rechtsstand: 26.11.2019 Die Fassung der StVZO wurde zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 12.7.2021 I 3091 (Nr. 48). […]
    www.stvzo.de
  • Boah ey, ihr seit aber kleinlich…😵‍💫 - Fakt ist zumindest dass die Dinger vom Gesetzgeber vorne vorgeschrieben sind, Basta..

    hast du da einen Beleg?

    Ich meine dass das "vorne" nicht mehr gilt.

    Einen auf jeder Seite, min. 300 mm hoch max 900 mm hoch, 30° nach vorn und hinten sichtbar etc.. , aber von vorderes Drittel des Motorrads steht da nix.

  • "Basta" ist weder ein Argument noch ein Ersatz für Sachkenntnis. Aus der oben verlinkten Richtlinie empfehle ich hier besonders den Punkt 6.11.2 der geneigten Kenntnisnahme:

    6.11. Seitliche nicht dreieckige Rückstrahler

    6.11.1. Anzahl je Seite: einer oder zwei der Klasse 1a(1) .

    6.11.2. Anbauschema: keine besonderen Vorschriften.

    6.11.3. Anordnung

    6.11.3.1. In der Breite: keine besonderen Vorschriften.

    6.11.3.2. In der Höhe: mindestens 300 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.

    6.11.3.3. In Längsrichtung: so, daß der Rückstrahler unter normalen Umständen weder vom Fahrer noch vom Beifahrer noch von Teilen ihrer Bekleidung verdeckt werden kann.

  • Zugelassen oder nicht ist mir weitestgehend schnuppe... - gesehen werde möchte ich!

    Hab mir deshalb einfach ein paar Speichenreflektoren vom Fahrrad an die Speichen gepinnt. Fallen tagsüber kaum auf, werden nicht verdeckt und sind nachts auffällig da drehend!

    20240227_224146.jpg

  • Jetzt schon drei Seiten über seitliche Reflektoren, ich bin gespannt wieviele es noch werden. :pfeifen

    Bin ich froh, dass ich eine Euro 3 habe. :wuschig

    Gude der Rheingauner :bier


    Ich sage nicht so und sage nicht so, sonst sagt Ihr nachher, ich hätte so und so gesagt. :pfeifen