Gibt es Schätzmühle als Bikertreff noch?
Die Bude steht zwar noch, gibt auch Aktivitäten, aber kein Treff mehr.
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Gibt es Schätzmühle als Bikertreff noch?
Die Bude steht zwar noch, gibt auch Aktivitäten, aber kein Treff mehr.
Das mit den Pferden?
Es gab eine Zeit, in der die Behörden über ein Verbot von Pferden in der Städten nachdachten.
Die Behörden waren besorgt, dass die Städte in Pferdäpfeln versinken würden.
Immerhin weißt du was Scheuklappen sind. Und dann noch eng anliegende!
Oder Gespann fahren
Mit Beiwagen wird die Maschine aber immer noch als KRAD gewertet und leiser wird sie auch nicht, bei den Fahrverboten die im Gespräch sind bringt das nix.
Auswahl_716.jpg
Da bist du leider auf dem Holzweg.
Mehrspuriges Fahrzeug.
Mach dich mal schlau.
Das ist ja das Paradoxum!
Dieses Verkehrszeichen heißt offiziell „Fahrverbot für Motorräder“, bedeutet aber, dass das Fahren mit allen einspurigen Kraftfahrzeugen, also auch mit Mopeds, verboten ist.
Das Fahren mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen – Three Wheeler, Trikes, Motorräder mit Beiwagen, Quads, ... – ist erlaubt.
Dann ist das ganze erst recht Käse.Wenn da ne Horde Quads auftaucht haben sie gar nix gewonnen....
Jetzt habt Ihr's!!
Die Bude steht zwar noch, gibt auch Aktivitäten, aber kein Treff mehr.
Danke.
Und sehr schade.
immerhin weißt du was Scheuklappen sind. Und dann noch eng anliegende!
Wer ist bemitleidenswerter?
Der, welcher um seine beschränkte Sicht auf die Welt weiß oder der, welcher MEINT über omnipotentes Wissen zur verfügen.
Möglicherweise der, der die Menschen falsch verstehen will!
bin mir nicht sicher ob ein Gespann rechtlich als mehrspurig gilt.
Muss man denn dann bei diesem Schild draussen bleiben ?
Nach StVO §39 Abs. 7 (Bedeutung der Sinnbilder) gilt das Motorradsymbol für Krafträder, auch mit Beiwagen. Letztere zählen damit nicht zu den "sonstigen mehrspurigen Kraftfahrzeugen" und müssen daher nicht draußen bleiben. Die technische Begründung soll sich aus einer fehlenden Verbindung (Achse) des Beiwagenrads mit denen des Motorrads herleiten.
Nach StVO §39 Abs. 7 (Bedeutung der Sinnbilder) gilt das Motorradsymbol für Krafträder, auch mit Beiwagen. Letztere zählen damit nicht zu den "sonstigen mehrspurigen Kraftfahrzeugen" und müssen daher nicht draußen bleiben. Die technische Begründung soll sich aus einer fehlenden Verbindung (Achse) des Beiwagenrads mit denen des Motorrads herleiten.
Also wenn sie nicht als Auto zählen dann sind Gespanne doch Motorräder und genauso von den Verboten betroffen wie Solo-Maschinen.
Es sind eben "einspurige" Fahrzeuge die trotzdem zwei Spuren im frisch gefallenen Schnee hinterlassen ...
Ich mache mir die Welt wie sie mir gefällt.
Was soll ich da noch schreiben wenn das kopieren der Gesetzgebung nicht reicht.
ich finde überall nur die Aussage "auch mit Beiwagen"
Bedeutung: Durch Zeichen 255 ist Krafträdern, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträdern und Mofas die Verkehrsteilnahme verboten.
Ich habe in der Tat jetzt auch eine andere Erklärung gefunden.
Demnach bin ich dann auch betroffen.
und auch wieder nicht da ich keine Maschine habe die 90db überschreitet.
Also egal.
Habe ich aber tatsächlich so nicht gewusst.
Was jetzt richtig ist werde ich noch in Erfahrung bringen.
Sorry
die 90 dB sind vom Tisch ... es bleibt ein Verbot für alle Krafträder an ausgewählten einzelnen Sonntagen
https://www.motorradonline.de/ratgeber/motor…ckensperrungen/
Sonntags fahre ich Auto!