Seitlicher Kennzeichenhalter Empfehlungen und Einschränkungen

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  • Ich wage ja zu bezweifeln, das es ohne Eintragen oder ABE legal ist. Ein Kennzeichenhalter der zentral angebracht ist ragt nicht aus dem Fahrzeug heraus und scharfe Kanten können Passanten nicht verletzen. Ein seitl. Kennzeichen allerdings schon. Hier muss dann sichergestellt sein, dass keine Gefahr davon ausgeht.

    Ein seitlicher Gepäckträger und die daran angebrachten Gepäckstücke ragen eventuell auch seitlich heraus, brauchen aber definitiv keine Abnahme und kein Gutachten.
    Mit Logik kommt man da nicht weiter.
    Eine Verordnung in der drin steht dass der seitliche Kennzeichenhalter eine Abnahme / ein Gutachten habe ich noch nicht gefunden.

    Es steht nur sinngemäß drin dass auch bei seitlicher Anbringung das Kennzeichen nicht über die Fahrzeugbreite hinaus stehen darf.
    Man darf also mit dem Kennzeichen hinten nicht breiter werden als die Boxer vorn.

  • Und die beiden Zylinder der Boxermotoren stehen auch ganz schön im Weg. Nicht gut gelöst für einen optimalen Unfallschutz.
    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Ein seitlicher Gepäckträger und die daran angebrachten Gepäckstücke ragen eventuell auch seitlich heraus, brauchen aber definitiv keine Abnahme und kein Gutachten.
    Mit Logik kommt man da nicht weiter.
    Eine Verordnung in der drin steht dass der seitliche Kennzeichenhalter eine Abnahme / ein Gutachten habe ich noch nicht gefunden.

    Es steht nur sinngemäß drin dass auch bei seitlicher Anbringung das Kennzeichen nicht über die Fahrzeugbreite hinaus stehen darf.
    Man darf also mit dem Kennzeichen hinten nicht breiter werden als die Boxer vorn.

    Wobei vermutlich meist der Lenker das breiteste Teil ist, wie sollte es sonst bei anderen Motorradtypen gehen

  • Und die beiden Zylinder der Boxermotoren stehen auch ganz schön im Weg. Nicht gut gelöst für einen optimalen Unfallschutz.
    Gruß

    Rainer

    Kommt ganz darauf an was geschützt werden soll. Die eigenen Füße oder der Unfallgegner.

    Wobei vermutlich meist der Lenker das breiteste Teil ist, wie sollte es sonst bei anderen Motorradtypen gehen

    kann sein. Dann wäre das auch bei unseren Boxern wahrscheinlich die breiteste Stelle.
    Spiegel die darüber hinaus stehen zählen aber NICHT zur Fahrzeugbreite.

  • Nun hat es mich doch so sehr gefuchst, dass ich mich doch schlau gemacht habe...

    Es gibt die Richtlinie 2009/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates welche regelt wie ein Kennzeichen an Zwei- und Dreirädrigen Fahrzeugen angebracht werden darf. Kurz zusammengefasst was diesen Punkt hier angeht: Mittig

    Was von dieser Richtlinie abweicht muss eingetragen werden oder hat eine Zulassung in Form einer ABE.

    Die Richtlinie habe ich als PDF vorliegen, wenn die jemand haben möchte, versende ich gerne.

  • Nun hat es mich doch so sehr gefuchst, dass ich mich doch schlau gemacht habe...

    Es gibt die Richtlinie 2009/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates welche regelt wie ein Kennzeichen an Zwei- und Dreirädrigen Fahrzeugen angebracht werden darf. Kurz zusammengefasst was diesen Punkt hier angeht: Mittig

    Was von dieser Richtlinie abweicht muss eingetragen werden oder hat eine Zulassung in Form einer ABE.

    Die Richtlinie habe ich als PDF vorliegen, wenn die jemand haben möchte, versende ich gerne.

    Manchmal soll man es einfach nicht glauben, was für ein Zirkus wegen so einer unwichtigen Sache gemacht wird. Genau wie mit der Gradzahl. Entweder man kann das Ding auf 25/30m lesen oder nicht, das ist doch der Punkt

  • Manchmal soll man es einfach nicht glauben, was für ein Zirkus wegen so einer unwichtigen Sache gemacht wird. Genau wie mit der Gradzahl. Entweder man kann das Ding auf 25/30m lesen oder nicht, das ist doch der Punkt

    Im Grunde bin ich bei Dir... Soll jeder machen was er und wie er will.

    Für meinen Teil möchte ich nur alles sauber geklärt haben. So kann mir dann keiner die Maschine einbehalten, stilllegen oder auch nur ne Mängelkarte geben. Die Rennleitung ist rund und die Grüne Hölle schon scharf genug. Die Anbringung des KZ ist sogar im Bußgeldkatalog aufgenommen.

  • Im Grunde bin ich bei Dir... Soll jeder machen was er und wie er will.

    Für meinen Teil möchte ich nur alles sauber geklärt haben. So kann mir dann keiner die Maschine einbehalten, stilllegen oder auch nur ne Mängelkarte geben. Die Rennleitung ist rund und die Grüne Hölle schon scharf genug. Die Anbringung des KZ ist sogar im Bußgeldkatalog aufgenommen.

    Ja, reines Wunschdenken von mir, weiß ich. Trotzdem ist vieles völliger Blödsinn

  • Nun hat es mich doch so sehr gefuchst, dass ich mich doch schlau gemacht habe...

    Es gibt die Richtlinie 2009/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates welche regelt wie ein Kennzeichen an Zwei- und Dreirädrigen Fahrzeugen angebracht werden darf. Kurz zusammengefasst was diesen Punkt hier angeht: Mittig

    Was von dieser Richtlinie abweicht muss eingetragen werden oder hat eine Zulassung in Form einer ABE.

    Die Richtlinie habe ich als PDF vorliegen, wenn die jemand haben möchte, versende ich gerne.

    Moin,

    womit so einige angebotene seitliche Kennzeichenhalter mangels Schutzstrebe und mit variabel positionierbarem Kennzeichen kaum eine ABE o.ä. erlangen könnten, da entweder der geforderte Schutz oder/und die vorgeschriebene Sichtbarkeit nicht gegeben sind…

    BlackStar

  • Im Grunde bin ich bei Dir... Soll jeder machen was er und wie er will.

    Für meinen Teil möchte ich nur alles sauber geklärt haben. So kann mir dann keiner die Maschine einbehalten, stilllegen oder auch nur ne Mängelkarte geben. Die Rennleitung ist rund und die Grüne Hölle schon scharf genug. Die Anbringung des KZ ist sogar im Bußgeldkatalog aufgenommen.

    Einfach alles Serie lassen und lässig zurücklehnen :smoker

  • Und die beiden Zylinder der Boxermotoren stehen auch ganz schön im Weg. Nicht gut gelöst für einen optimalen Unfallschutz.
    Gruß

    Rainer

    Um die fetten Zylinder bauen wir dann noch einen Sturzbügel, der übrigens (hoffentlich) bei Personenkontakt nicht wegklappt und auch weder ABE noch Gutachten oder sonst was hat.

    Es macht schon Sinn, dass manche Teile eine Zulassung haben und auf Herz und Nieren geprüft werden - alles, was mit sicherheitsrelevanten Elementen (Bremsen, Beleuchtung etc.) zu tun hat oder bestimmten Belastungen (Lenker, Fußrasten...) standhalten muss. Ein Kennzeichenhalter gehört hier aber nicht dazu und wenn da keine Eintragung nötig ist - ist doch super! Es lebe die EU!

    Tom

  • Hier geht es ja „nur“ um einen Kennzeichnen Halter, Reflektoren etc., wenn jetzt aber wirklich jeder machen könnte was er wollte - was dann wäre, das möchte ich mir garnicht ausmalen!!

    Deshalb ist es garnicht so verkehrt wenn die Dinge reglementiert werden, auch wenn des öfteren übers Ziel hinausgeschossen wird!!

    Gruß Michael

    Akzeptiere die Dinge, die du nicht ändern kannst.........

    Einmal editiert, zuletzt von Kaptain Ahab (4. Juli 2024 um 12:24) aus folgendem Grund: 👿Fehlerteufel 👿

  • Im Grunde bin ich bei Dir... Soll jeder machen was er und wie er will.

    Für meinen Teil möchte ich nur alles sauber geklärt haben. So kann mir dann keiner die Maschine einbehalten, stilllegen oder auch nur ne Mängelkarte geben. Die Rennleitung ist rund und die Grüne Hölle schon scharf genug. Die Anbringung des KZ ist sogar im Bußgeldkatalog aufgenommen.

    So ist auch meine Handhabe.

    Es ist alles eingetragen, vollkommen Wurst ob ABE, Gutachten oder Einzelabnahme.

    Alles was verändert ist, ist in dem Fahrzeugschein auf 2 Seiten zu finden.

    Das Moped ist so wie es ist, vollkommen legal und die Rennleitung darf gerne wenn sie anderer Meinung ist die Weiterfahrt untersagen.

    Dann nehme ich ein Taxi und den Rest klärt mein Anwalt.

    MAKE LIFE A RIDE