Ich wage ja zu bezweifeln, das es ohne Eintragen oder ABE legal ist. Ein Kennzeichenhalter der zentral angebracht ist ragt nicht aus dem Fahrzeug heraus und scharfe Kanten können Passanten nicht verletzen. Ein seitl. Kennzeichen allerdings schon. Hier muss dann sichergestellt sein, dass keine Gefahr davon ausgeht.
Ein seitlicher Gepäckträger und die daran angebrachten Gepäckstücke ragen eventuell auch seitlich heraus, brauchen aber definitiv keine Abnahme und kein Gutachten.
Mit Logik kommt man da nicht weiter.
Eine Verordnung in der drin steht dass der seitliche Kennzeichenhalter eine Abnahme / ein Gutachten habe ich noch nicht gefunden.
Es steht nur sinngemäß drin dass auch bei seitlicher Anbringung das Kennzeichen nicht über die Fahrzeugbreite hinaus stehen darf.
Man darf also mit dem Kennzeichen hinten nicht breiter werden als die Boxer vorn.