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  • Nein, das ist die falsche ABG. Die richtige hat auf Page 9 die Freigabe für alle Fahrzeuge, unabhängig von der Scheinwerfernummer. Diese ABG (nicht ABE) bekommst du im ähnlichen Prozess wie bei Philips auch, indem du auf der entsprechenden Osram-Homepage die Seriennummer deiner Osram-Lampenverpackung eintippst.

    - Boxern seit 1987 -

  • Nein, das ist die falsche ABG. Die richtige hat auf Page 9 die Freigabe für alle Fahrzeuge, unabhängig von der Scheinwerfernummer. Diese ABG (nicht ABE) bekommst du im ähnlichen Prozess wie bei Philips auch, indem du auf der entsprechenden Osram-Homepage die Seriennummer deiner Osram-Lampenverpackung eintippst.

    Verkaufst Du die LED´s? Wäre ja schön wenn man vorher auch lesen könnte das die 5W LED auch für meine ninet zugelassen ist.

    Wenn Du mal eine Frage hast werde ich Dir auch helfen.:blablatyp

  • Siehe Beitrag 169, da steht alles eineindeutig drin.
    Nein, ich verkaufe keine LEDs, ich hab nur einen Doppelpack gekauft, eine W5W in die E3 eingebaut, ABG runtergeladen, ausgedruckt und unter den Sitz gepackt. Die zweite LED bau ich in die R vom Sohny ein.

    - Boxern seit 1987 -

  • Siehe Beitrag 169, da steht alles eineindeutig drin.
    Nein, ich verkaufe keine LEDs, ich hab nur einen Doppelpack gekauft, eine W5W in die E3 eingebaut, ABG runtergeladen, ausgedruckt und unter den Sitz gepackt. Die zweite LED bau ich in die R vom Sohny ein.

    Ich verstehe, ich muss mir erst eine 5W LED kaufen. Bei der H4 LED von Osram finde ich auf der Hompage das diese nicht für die ninet zugelassen ist. Die Philips LED H4 finde ich auf der Hompae für die ninet E3 und darum habe ich mir eine gekauft.

    Wenn Du im Beitrag 169 auch die Nummer genannt hättest wo ich dann die 5W LED auf der ABG finde müsste man hier nicht so viel schreiben.

    Habe mir gerade 2 Osram 5W LED bestellt und hardholgi für die guten Tipp´s von Dir.

    Einmal editiert, zuletzt von Rolli (16. Juni 2024 um 15:50)

  • Vielleicht sollte Rolfs Beitrag mit der Vergaserinenbeleuchtung ein nicht jedem verständlicher (da bin ich auch darunter) Scherz sein? Lesen ist doch eigentlich eine notwendige Grundfertigkeit für die Teilnahme an einem Forum in Schriftform.:denk

  • Genau. Möglicherweise auch Rolf‘s Alleinstellungsmerkmal hier im Forum, wenn er seine NineT auf Vergaser umgebaut hat :verdutzt.

    Ein Alleinstellungsmerkmal ist eine einzigartige Besonderheit, die das Unternehmen oder das Produkt vom Wettbewerb abhebt. :heil

  • Noch einmal: da steht „Scheinwerfer Genehmigung Nr - keine Einschränkung“. „Verbaut in folgenden Fahrzeugen: Hersteller - alle. Fahrzeugtyp - alle.“

    Einsatzzweck: Begrenzungsleuchte vorn und Kennzeichenbeleuchtung, dann wäre das Parklicht gleich Begrenzungsleuchte vorn.

    Okay hardholgi

  • aber wäre die Seite nicht auch für die Philips 5W LED gültig, weil die muss man ausbauen und den Namen Philips zu sehen?

    Du hast recht, dass man von außen nicht erkennt, welche LED eingebaut ist.

    Der Form halber liegt der Osram-Packung ein kleiner Aufkleber mit einer Art Typennummer der LED bei, den man auf das Scheinwerfergehäuse aufkleben kann, aber nicht muss. Das ist deutscher Behörden-Schwachsinn, aber Osram schreibt ja selber, dass das eine Kann-Bestimmung ist.

    - Boxern seit 1987 -

  • So, ich hab das nun mal mit der Phillips 5W LED gemacht. Hier bekommt man die ABG erst, wenn man einen Code auf der Packung scannt und dann ein Bild der Packung einsendet und diese als echt befunden wird (geht flott, macht wohl eine Maschine). Im Download ist dann eine ABG, allerdings mit einer Liste im Anhang, wo sowas bereits verbaut wurde, darunter steht, dass alle baugleichen Schweinwerfer das auch dürfen, insgesamt etwas verwirrend, ich forsch mich da noch durch. Die R Nine T steht in der Liste erstmal nicht drin.

  • Ja kann denn überhaupt ein Polizist dieser Welt nachvollziehen ob welche Lampe für welches Fahrzeug erlaubt ist ?

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Ja kann denn überhaupt ein Polizist dieser Welt nachvollziehen ob welche Lampe für welches Fahrzeug erlaubt ist ?

    Gruß

    Rainer

    Da bestimmt 15% der PKW's mit Scheinwerfern rumfahren, die in irgendeiner Weise nicht ok sind (falsche Birnen oder Xenonbrenner, falsch eingestellt), dürfte ein Standlichtbirnchen im Motorrad von untergeordneter Bedeutung sein

  • Ja kann denn überhaupt ein Polizist dieser Welt nachvollziehen ob welche Lampe für welches Fahrzeug erlaubt ist ?

    Gruß

    Rainer

    Das dürfte wahrlich schwer werden, aber er kann sehen, ob LED oder nicht. Im Zweifel die ABG von Osram mitnehmen und gut. Mir gings jetzt aber auch eher ums Prinzip.

  • So, ich hab das nun mal mit der Phillips 5W LED gemacht. Hier bekommt man die ABG erst, wenn man einen Code auf der Packung scannt und dann ein Bild der Packung einsendet und diese als echt befunden wird (geht flott, macht wohl eine Maschine). Im Download ist dann eine ABG, allerdings mit einer Liste im Anhang, wo sowas bereits verbaut wurde, darunter steht, dass alle baugleichen Schweinwerfer das auch dürfen, insgesamt etwas verwirrend, ich forsch mich da noch durch. Die R Nine T steht in der Liste erstmal nicht drin.

    Gude Andi,

    wenn Du die entsprechenden Seiten gfunden hast, könntest Du sie bitte hier einstellen?

    Da würden sich einige sicher drüber freuen. :daumen-hoch

    Gude der Rheingauner :bier


    Biker werden nicht grau. Das ist Chrom! :freak